
Brandschutzbeauftragter
Andy Korb

Damit wir Feuer genießen können
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung ( Teile A,B,C ) Brandschutzkonzept und Brandschutzorganisation
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2. Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen/ in Gebäuden/ Miet oder Nutzungseinheiten
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3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
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4. Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen/ Gebäuden oder Nutzungseinheiten.
Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen
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5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von
Betriebsanweisungen/ Mietverträgen,
soweit sie den Brandschutz betreffen
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6. Mitwirken bei baulichen, technischen
und organisatorischen Maßnahmen,
soweit sie den Brandschutz betreffen
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7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
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8. Entwicklung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
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9. Berechnen und Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten/ Gebäuden mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
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10. Mitwirken bei der Erstellung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind.
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12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
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13. Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
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14. Melden und Dokumentieren von Mängeln sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
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15. Unterstützen der Führungskräfte/ Hauseigentümer und Gebäudeverwaltungen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten/ Verantwortlichen im Brandschutz
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16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten/ Verantwortlichen mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
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17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
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18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht und Rettungswege
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19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
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22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
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23. Unterstützen des Unternehmers/ Eigentümers/ Verwaltungen bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Bauordnungsämtern usw.
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24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
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25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadens-potenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Stark-Regen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
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26. Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz zur Vorlage bei Versicherungen, Ämtern und Gutachtern, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
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