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1.  Erstellen/Fortschreiben der  Brandschutzordnung ( Teile A,B,C ) Brandschutzkonzept und Brandschutzorganisation 

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2.  Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen/ in Gebäuden/ Miet oder Nutzungseinheiten

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3.   Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

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4.   Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen/ Gebäuden oder Nutzungseinheiten. 

Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen 

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5.   Mitwirken bei der Ausarbeitung von

Betriebsanweisungen/ Mietverträgen,

soweit sie den Brandschutz betreffen

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6.   Mitwirken bei baulichen, technischen

und organisatorischen Maßnahmen,

soweit sie den Brandschutz betreffen

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7.   Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

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8.   Entwicklung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,  Nutzungsänderungen,    Anmietungen und Beschaffungen

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9.    Berechnen und Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten/ Gebäuden mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

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10.  Mitwirken bei der Erstellung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

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11.  Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind.

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12.  Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

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13.  Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

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14.  Melden und Dokumentieren von Mängeln sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

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15.  Unterstützen der Führungskräfte/ Hauseigentümer und Gebäudeverwaltungen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten/ Verantwortlichen im Brandschutz

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16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten/ Verantwortlichen mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

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17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

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18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht und Rettungswege

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19.  Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

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20.  Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

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21.  Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

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22.  Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

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23.  Unterstützen des Unternehmers/ Eigentümers/ Verwaltungen bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Bauordnungsämtern usw.

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24.  Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

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25.   Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadens-potenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Stark-Regen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

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26.  Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz zur Vorlage bei Versicherungen, Ämtern und Gutachtern, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen 

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 © 2018 by Andy Korb

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